Abschaffung Eigenmietwert

Der Eigenmietwert wird abgeschafft. Nach aktuellen Medienmitteilungen erfolgt der Systemwechsel per 01.01.2029.

Bis und mit 2028 können die Kosten für Reparaturen und Renovationen sowie die Hypothekarzinsen im Eigenheim bei den Steuern im gewohnten Rahmen abgezogen werden.